Eigentum verpflichtet. So zumindest steht es im Grundgesetz. Die Claere Jung Stiftung ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, was entstehen kann, wenn Menschen diese Verantwortung ernst nehmen. Der Hamburger Kaufmann Ernst Jung erfüllte 1974 seiner verstorbenen Frau den Wunsch nach einer caritativen Stiftung zur Förderung ophthalmologischer Forschung sowie zur Unterstützung blinder Menschen und sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher.
Seitdem konnten aus den Zinserträgen des Anfangskapitals viele Projekte unterstützt werden. Und das ohne große bürokratische Hürden. Das Vermächtnis von Claere Jung prägt noch heute den Geist der Stiftung: persönliche Verantwortung übernehmen zur Stärkung des Gemeinwohls. Das ist unsere Aufgabe.
Vor einigen Jahren wurde bekannt: Das Vermögen Ernst Jungs wurde teilweise durch die Zusammenarbeit mit dem Nationalsozialistischen Regime und den Einsatz von Zwangsarbeiter*innen erworben.
Die Claere Jung Stiftung kann zwar keine Gelder an ehemalige Zwangsarbeiter*innen ausschütten, ist sich jedoch ihrer historischen Verantwortung bewusst.