Helfen, wo etwas fehlt.

Wir unterstützen Projekte für Sehbehinderte, für Kinder und Jugendliche sowie Forschungsvorhaben.

Unterstützung von blinden Erwachsenen | Claere Jung Stiftung

Für Blinde und Sehbehinderte

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Verbesserung der Lebensqualität und die Vergrößerung der Chancen auf Teilhabe.

Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Hamburg | Claere Jung Stiftung

Für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

Unterstützung von Angeboten Hamburger Träger, die die Zukunftschancen benachteiligter junger Menschen erhöhen, ihre Potenziale fördern und ihnen neue Perspektiven eröffnen.

Finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben in der Universitäts-Augenklinik Eppendorf | Claere Jung Stiftung

Für die Forschung in der Augenheilkunde

Finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben in der Universitäts-Augenklinik Eppendorf und einschließlich der Vergabe des Claere Jung Preises, der innovative wissenschaftliche Arbeit auszeichnet und fördert.

Antragsfristen

Die Anträge können jeweils bis zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden.

Nächste Antragsfrist:

01.04.2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Hamburger Kaufmann Ernst Jung erfüllte 1974 seiner verstorbenen Frau Claere den Wunsch nach einer karitativen Stiftung zur Förderung ophthalmologischer Forschung sowie zur Unterstützung blinder Menschen und sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher.

Seitdem können aus den Zinserträgen des Anfangskapitals viele Projekte unterstützt werden. Der Vorstand der Claere Jung Stiftung entscheidet zweimal jährlich nach satzungsgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.

Unsere Vergabe-Grundsätze
  • Der Vorstand der Claere Jung Stiftung entscheidet zweimal jährlich nach satzungsgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Aus der Begründung des Antrags muss erkennbar werden, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder nicht gegeben sind. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan bei.
  • Daraus sollte sich ergeben, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Mittel der Claere Jung Stiftung gesichert ist. Bitte reichen Sie eine Schlussrechnung nach Fertigstellung  des Projektes ein.
  • Die zu fördernde Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung der Mittel begonnen haben, Hilfsmittel dürfen noch nicht angeschafft worden sein.
  • Die Förderung unterliegt dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, ist zweckgebunden und befristet.
  • Bitte informieren Sie uns unverzüglich über Änderungen im Projektzeitplan.
  • Bitte legen Sie nach Abschluss des Projektes einen Erfahrungsbericht vor.

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